Schiedsgericht

Streitigkeiten aus Verträgen über Agrarprodukte werden vor dem Schiedsgericht der Reheinischen Warenbörse ausgetragen.

Ein Schiedsgericht ist im Prinzip ein Gericht wie jedes Amts- oder Landgericht auch - d. h. seine Entscheidungen sind verbindliche Entscheidungen eines individuellen Streitfalles,

die notfalls mit dem Zwang eines Gerichtsvollziehers oder einer sonstigen Behörde durchgesetzt werden können. Im Unterschied zu den staatlichen Gerichten sind die Schiedsgerichte

mit Kaufleuten und privaten spezialisierten Juristen besetzt, nicht mit verbeamteten Richtern. Es gibt keinen Anwaltszwang.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist geregelt in der Schiedsgerichtsordnung für das Schiedsgericht der Rheinischen Warenbörse.

Es beginnt mit der Einreichung der Klage an die Geschäftsstelle der Börse. Danach wird der Kläger über den weiteren Verfahrensfortgang auf eine jedem verständliche Weise angeleitet.

Die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht sind nicht öffentlich.  Über die Höhe der Kosten und ihre Erstattung ist alles Nötige in der Schiedsgerichtsordnung geregelt.

Insgesamt ist das Schiedsgericht immer bemüht, eine faire, schnelle und sachgerechte Entscheidung zu treffen, wenn es nicht gelingt, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.

 

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